- Fälligkeitsklausel
- Fạ̈l|lig|keits|klau|sel, die (bes. Bankw.): Vertragsbestimmung, die festlegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Schuld vor dem Fälligkeitstermin zurückzuzahlen ist.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Abzahlungsgeschäfte — (Teilzahlungs oder Ratengeschäfte) heißen die Detailgeschäfte, deren Besonderheit darin besteht, daß die Waren gegen Zahlung des Kaufpreises in (wöchentlichen, monatlichen etc.) Raten, d.h. Teilen der Kaufsumme, abgesetzt werden. Die A. führen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon