Fälligkeitsklausel

Fälligkeitsklausel
Fạ̈l|lig|keits|klau|sel, die (bes. Bankw.): Vertragsbestimmung, die festlegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Schuld vor dem Fälligkeitstermin zurückzuzahlen ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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